Die 3G-Regel – Muss ich, soll ich, darf ich?
Die aktuellste Frage „Muss ich weiterhin den 3G-Status meiner Mitarbeitenden erfassen?" können wir klar mit Nein beantworten. Mit der Änderung des § 28b IfSG ist die bisherige Pflicht zur Erfassung des 3G-Status am Arbeitsplatz ersatzlos entfallen. Es gibt also kein Gesetz mehr, dass dir direkt vorschreibt, zu dokumentieren, ob deine Beschäftigten geimpft, genesen oder getestet sind.
Zur Frage des Dürfens können wir dir ein klares Ja geben: Die Dokumentation des 3G-Status ist durch das neue Gesetz nicht verboten.
Daher solltest du dir aus den folgenden zwei Gründen überlegen, an 3G am Arbeitsplatz festzuhalten:
- Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung musst du weiterhin Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festlegen und in einem Hygienekonzept zusammenfassen. Um die Gefährdung realistisch einschätzen zu können, benötigst du einen Überblick über die Situation in deinem Betrieb. In diesem Sinne kann es für dich sinnvoll sein, weiterhin den Impf-, Sero- und Teststatus zu erfassen.
- Erfasst du weiterhin den 3G-Status deiner Mitarbeitenden, bist du darüber hinaus besser vorbereitet, wenn es im Herbst zu einer erneuten Infektionswelle kommt und das Gesetz zur Erfassung des 3G-Status wieder eingeführt wird.
Lösung:
Mit Sawayo bist du auf der sicheren Seite: Dokumentiere digital den 3G-Status in deinem Unternehmen und behalte zu jederzeit den Überblick über die Gefährdungslage in deinem Betrieb. Nutzen alle deine Beschäftigten die Mitarbeiter-App, dokumentiert Sawayo ganz automatisch den 3G-Status. Mit der integrierten Validierung überprüfst du die Echtheit von Tests und Zertifikaten.
Informiere darüber hinaus deine Beschäftigten mit Read & Sign über die Einführung der 3G-Regel in deinem Betrieb. Gleichzeitig belegst du damit ihre Kenntnis darüber.
Das Hygienekonzept
Alle erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz musst du als Arbeitgeber*in im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (§§ 5,6 ArbSchG) festlegen und in einem betrieblichen Hygienekonzept zusammenfassen.
WICHTIG: Halte dein betriebliches Hygienekonzept aktuell und mache es deinen Beschäftigten in geeigneter Weise zugänglich. Auch den Aufsichtsbehörden erleichterst du dadurch die Kontrollen.
Lösung:
Mit Sawayo Read & Sign informierst du deine Beschäftigten barrierefrei über dein Hygienekonzept und alle erforderlichen Maßnahmen, die sich daraus ergeben. Bei einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde kannst du mit nur einem Mausklick vorweisen, dass du deiner Pflicht nachgekommen bist.
Die Impfunterstützungspflicht
Um das Risiko einer Corona-Infektion in Betrieben zu senken, musst du als Arbeitgeber*in weiterhin zu einer höheren Impfbereitschaft in Deutschland beitragen. Kläre deine Mitarbeitenden im Rahmen einer Unterweisung über die Gesundheitsgefährdung durch Corona auf und informiere sie über die Möglichkeiten eine Schutzimpfung. Erlaube deinen Beschäftigten außerdem, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen.
Lösung:
Digital unterweist du deine Mitarbeitenden über die Risiken durch Corona und deren Senkung durch eine Impfung mit Sawayo Read & Sign. Dadurch erreichst du auch Beschäftigte in Homeoffice und Außendienst und kannst nachweisen, dass du deine Pflicht erfüllt hast.
Der Schutz in der Pflege
Seit dem 16. März gilt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland. Daran hat sich auch mit dem neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) nichts geändert. Als Arbeitgeber*in musst du seitdem das zuständige Gesundheitsamt informieren, wenn deine Mitarbeitenden noch keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt haben oder du deren Echtheit bezweifelst.
Lies in unserem Blogartikel Impfpflicht im Gesundheitswesen – Wo fehlende Dokumentation teuer wird alles Wissenswerte zu diesem Thema.
Lösung:
Kontrolliere Impf- und Genesenennachweise effizient und digital mit Sawayo. Nutzen alle deine Beschäftigten die Mitarbeiter-App, dokumentiert Sawayo ganz automatisch den 3G-Status. Die Echtheit von Zertifikaten überprüfst du durch die integrierte Validierung. Sawayo schenkt dir durch automatisch erstellbare Listen und Erinnerungen an ablaufende Fristen Zeit zurück und unterstützt dich bei der Erfüllung deiner Arbeitgeberpflichten.
Das Testangebot
Unter Berücksichtigung des örtlichen Infektionsgeschehens sowie tätigkeitsspezifischer Infektionsgefahren, wie etwa räumlichen Begebenheiten, musst du als Arbeitgeber*in Schutzmaßnahmen in Erwägung ziehen. Wenn deine Beschäftigten nicht ausschließlich in ihren Wohnungen arbeiten, kannst du ihnen wöchentlich kostenfrei einen Antigen-Test anbieten. Für dein Hygienekonzept musst du ein solches Angebot in Betracht ziehen.
Lösung:
Digital informierst du deine Mitarbeitenden über das Testangebot in deinem Betrieb mit Sawayo Read & Sign. So erreichst du auch die Beschäftigten, die sich nur ab und zu im Homeoffice oder im Außendienst befinden. Eine Mustervorlage für das Testangebot findest du in unserem Downloadbereich.
Das Homeoffice-Angebot
Die Homeoffice-Pflicht entfällt mit dem neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) seit dem 20. März. Trotzdem kannst du deinen Mitarbeitenden weiterhin anbieten, zu Hause zu arbeiten. Steigen die Infektionszahlen in deiner Region oder halten sich entsprechend deines Hygienekonzepts zu viele Personen auf einmal in einem Raum oder in deinem Betrieb auf, ist das Homeoffice eine gute Möglichkeit, um betriebsbedingte Personenkontakte zu vermindern.
Lösung:
Informiere deine Beschäftigten schriftlich über das Angebot zum Homeoffice – digital erledigst du das mit Sawayo Read & Sign. Über die App forderst du deine Mitarbeitenden außerdem dazu auf, das Dokument zu bestätigen. Eine Mustervorlage für das Angebot zum Homeoffice findest du kostenlos in unserem Downloadbereich.
Das Bereitstellen von Masken
Für dein Hygienekonzept musst du prüfen, ob es unter Berücksichtigung des örtlichen Infektionsgeschehens und deiner betrieblichen Voraussetzungen sinnvoll ist, medizinische Gesichtsmasken oder andere zugelassene Atemschutzmasken bereitzustellen.
Lösung:
Informiere deine Beschäftigten schriftlich über die Bereitstellung von Masken – digital erledigst du das mit Sawayo Read & Sign. Über die App forderst du deine Mitarbeitenden außerdem dazu auf, das Dokument zu bestätigen.
Die Basisschutzmaßnahmen
Zum betrieblichen Infektionsschutz musst du als Arbeitgeber*in Basisschutzmaßnahmen umsetzen. Das schreibt §2 der neu gefassten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vor.
Welche du dabei genau in deinem betrieblichen Hygienekonzept festlegen und in deinem Betrieb umsetzen möchtest, bleibt dir überlassen – abhängig von örtlichen Infektionsgeschehen und der tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren.
Die folgenden Basisschutzmaßnahmen haben sich in der Vergangenheit allerdings bewährt:
- Halte einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen ein.
- Reduziere Personenkontakte im Betrieb, beispielsweise durch Homeoffice.
- Beachte die Hygieneregeln und deren Umsetzung
- Lüfte regelmäßig, wenn Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden. Das senkt die Viruslast.
- Schreibe eine Maskenpflicht überall dort vor, wo technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten.
- Biete Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Tests an, um die Gefahr von Infektionsträgern in deinem Betrieb zu verringern.