Allgemeine Geschäftsbedingungen

Software as a Service & Abonnements

Stand: September 2024

1. Geltungsbereich

1.1. Sawayo/Infoniqa bietet einen digitalen Verwaltungsservice im Bereich Compliance und Vertragsverwaltung, Zeiterfassung und Abwesenheiten, sowie weitere Services für Unternehmer an. Das SaaS-Produkt ermöglicht es Unternehmern, Teilbereiche ihrer Unternehmer- und Arbeitgeberpflichten sowie das Vertragsmanagement effizient und strukturiert zu verwalten. Dieses SaaS-Produkt ist ausschließlich für den unternehmerischen Gebrauch bestimmt und richtet sich an gewerbliche Nutzer.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Sawayo/Infoniqa und dem Vertragspartner in Bezug auf die Bereitstellung und Nutzung von Software-as-a-Service Produkten und des Abonnementdienstes.

2. Begriffsdefinition

2.1. „Abonnement“ oder „Abo“ bezieht sich auf eine spezifische Art der Bereitstellung von Software oder digitalen Diensten, bei der der Vertragspartner Zugriff auf die Dienste erhält. Dabei handelt es sich um eine kontinuierliche Serviceleistung, bei der der Vertragspartner über einen bestimmten Zeitraum hinweg Zugang zur Software oder zu den Diensten der Sawayo/Infoniqa erhält.

2.2. „AGB“ bezeichnet die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Software als Software as a Service (SaaS) & Abonnements.

2.3. „Software as a Service- bzw. SaaS-Dienstleistungen“: Im Falle von Software-as-a-Service (SaaS) beinhaltet der Abonnementendienst den Zugriff auf die Software über das Internet, ohne dass der Vertragspartner die Software physisch erwerben oder installieren muss.

2.4. „Sawayo/Infoniqa“ bezeichnet jene Gesellschaft der Infoniqa-Gruppe, welche mit dem Vertragspartner unter Einbeziehung dieser AGB einen Vertrag über die Bereitstellung von Software als Software as a Service und/oder eines Abonnements abschließt.

2.5. „Infoniqa-Gruppe“ bezeichnet sämtliche mit der Infoniqa Holding GmbH verbundene Unternehmen, welche rechtlich selbständige Unternehmen sind.

2.6. „Vertragspartner“ bezeichnet jenes Unternehmen, welches mit Sawayo/Infoniqa unter Einbeziehung dieser AGB einen Vertrag über die Bereitstellung von Software als Software as a Service (SaaS) und Abonnements abschließt.

2.7. „Vertragsparteien“ bezeichnet Sawayo/Infoniqa und Vertragspartner.

2.8. „Vertragspartei“ bezeichnet Sawayo/Infoniqa oder Vertragspartner.

3. Anwendungsvorrang/Ausschluss

3.1. Die zwischen den Vertragsparteien individuell getroffenen Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen, Erweiterungen, etc.) gehen diesen AGB vor.

3.2. Der Vertragspartner bestätigt, dass er die vorliegenden AGB  gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

3.3. Sawayo/Infoniqa behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies aufgrund von Änderungen der rechtlichen, wirtschaftlichen oder technischen Rahmenbedingungen notwendig ist. Der Vertragspartner wird über die Änderungen der AGB informiert, indem die geänderten AGB auf der Website der
Sawayo/Infoniqa veröffentlicht und das Datum des Inkrafttretens angegeben wird; weiters erhält der Vertragspartner eine Information an die zum Austausch zwischen den Vertragsparteien verwendete E-Mail-Adresse. Sofern der Vertragspartner den geänderten AGB nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Veröffentlichung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Vertragspartner akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs des Vertragspartners gegen die geänderten AGB behält sich Sawayo/Infoniqa das Recht vor, das Vertragsverhältnis zu beenden.

3.4. Der Inhalt sämtlicher Vereinbarungen gemäß dieses Absatzes 3 bedürfen eines schriftlichen Vertrages bzw. einer schriftlichen Bestätigung seitens Sawayo/Infoniqa, um Gültigkeit zu erlangen.

3.5. Diese AGB und sämtliche Dokumente, auf welche hierin Bezug genommen wird, gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nur und insoweit Vertragsbestandteil, als die Vertragsparteien ihre Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbaren. Dieses Zustimmungserfordernis seitens Sawayo/Infoniqa gilt stets, auch wenn beispielsweise Sawayo/Infoniqa in Kenntnis der allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners mit der Leistungserbringung vorbehaltslos beginnt.

4. Registrierung/Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

4.1. Die Nutzung von SaaS-Dienstleistungen setzt eine Registrierung unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Nutzernamens oder mittels eines Single-Sign-On-Verfahrens über einen Drittanbieter voraus. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Vertragspartner den Registrierungsprozess vollständig abgeschlossen hat und durch Klicken auf den Button „Registrierung abschließen“ (oder sinngemäß eine ähnliche Bezeichnung des Buttons) seine Zustimmung zu diesen AGB erklärt. Mit Abschluss der Registrierung entsteht zwischen Sawayo/Infoniqa und dem Vertragspartner ein bindendes Vertragsverhältnis.

4.2. Bei der Registrierung gibt der Vertragspartner seine E-Mail-Adresse an und vergibt ein Passwort, welches jederzeit geändert werden kann und in jedem Fall geheim gehalten werden muss. Nach erfolgter Registrierung erhält der Vertragspartners ein Nutzerkonto.

4.3. Der Vertragspartner kann in seinem Konto für weitere Zugriffberechtigte seines Unternehmens Unterkonten erstellen. Der Vertragspartner gilt sodann als Administrator dieser Konten und ist selbst dafür verantwortlich, die Berechtigungen, welche die einzelnen Unterkonten haben, festzulegen. Zudem ist er dafür verantwortlich, dass die Unterkonten entsprechend der hier festgelegten Regelungen genutzt werden.

4.4. Der Vertragspartner darf nur ein persönliches Konto pro E-Mail-Adresse registrieren. Mehrere Konten für unterschiedliche Zwecke (z. B. für verschiedene Tenants) sind zulässig, sofern diese ordnungsgemäß eingerichtet werden. Konten sowie Unterkonten sind nicht auf Dritte übertragbar und dürfen nur vom Vertragspartner selbst genutzt werden. Eine Nutzung durch andere Personen, beispielsweise durch Weitergabe des Passworts, ist nicht gestattet. Verstöße gegen vorstehende Regelungen berechtigen Sawayo/Infoniqa zur fristlosen Kündigung der Vertragsbeziehungen und zur sofortigen Löschung des Kontos samt aller Unterkonten des Vertragspartners.

4.5. Sawayo/Infoniqa weist darauf hin, dass keine gänzliche Verfügbarkeit der Software garantiert werden kann. Es kann auf Grund von außerhalb der Sphäre von Sawayo/Infoniqa liegenden Gründen zu Einschränkungen und Beeinträchtigungen von Teilen oder der gesamten Services kommen. Sawayo/Infoniqa ist in solchen Phasen von der Leistungspflicht befreit.

4.6. Geplante Arbeiten, die zur Beeinträchtigung der Verfügbarkeit führen, werden durch Sawayo/Infoniqa, soweit möglich, in niedrig frequentierten Zeiten durchgeführt. Die Darstellungsqualität der digitalen Inhalte kann zudem von Gerät zu Gerät variieren und durch die Geschwindigkeit der Internetverbindung des Vertragspartners sowie anderen Faktoren abhängig sein. Insoweit kann Sawayo/Infoniqa für Abweichungen nicht haftbar gemacht werden.

4.7. Sawayo/Infoniqa kann Services aufgrund von beispielsweise neuen technischen Entwicklungen, Gesetzesänderungen, Änderungen in der Rechtsprechung, aufgrund von Änderungen wirtschaftlicher Parameter, etc. anpassen und in diesem Rahmen die technischen Eigenschaften und Funktionalität ändern. Soweit solche Anpassungen aus Sicht des Vertragspartners die ursprünglich vereinbarten Services erheblich reduzieren oder die Parameter für den Vertragspartner in unzumutbarer Weise geändert werden, hat Sawayo/Infoniqa vier Wochen vor Durchführung der Anpassung Zeit, den Vertragspartner darüber zu informieren. Sollte der Vertragspartner innerhalb dieser vier Wochen nach Zugang der Mitteilung nicht widersprechen, gilt die Änderung als einvernehmlich genehmigt. Sollte der Vertragspartner die Änderungen nicht akzeptieren, sind beide Vertragspartner berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.

4.8. Soweit im Vertrag nicht anders vereinbart, schuldet Sawayo/Infoniqa keinerlei weitere Services, insbesondere keine Installations-, Einrichtungs-, Beratungs- Anpassungs- und/oder Schulungsleistungen. Sollte der Vertragspartner diese Leistungen in Anspruch nehmen, kommen die vereinbarten Stundensätze zur Verrechnung. Sollten keine Stundensätze vereinbart sein, kommen die Standard-Stundensätze der Sawayo/Infoniqa zur Verrechnung. Weitere Angaben zu den Services, beispielsweise in Flyern, Prospekten, Homepages, etc. sind nicht Bestandteil der Services, sofern diese Angaben nicht ausdrücklich auch Vertragsinhalt wurden.

4.9. Ein kostenpflichtiger Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in der Software. Der Vertragsinhalt richtet sich ausschließlich nach der zur Zeit der Registrierung aktuellen Leistungsbeschreibung in der Software. Diese kann ebenfalls unter www.sawayo.de/preise eingesehen werden. Die auf der Website angezeigten Preise sind informativ und können ggf. abweichen – die in der Software angezeigten Preise bei Vertragsabschluss sind bindend.

4.10. Sawayo/Infoniqa stellt dem Vertragspartner die Software über eine Internetseite bereit (Cloudsoftware). Der Vertragspartner benötigt zum Abrufen der Inhalte ein internetfähiges Endgerät, einen hierauf installierten Browser sowie eine Internetverbindung. Die geschuldete Software wird am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht ("Übergabepunkt"), zur Nutzung bereitgestellt. Für die Stabilität der Internetverbindung ist der Vertragspartner selbst verantwortlich.

5. Zugriffs- und Nutzungsrechte, Sperrung von Zugängen, Rechte Dritter

5.1. Der Vertragspartner erhält ein auf die Laufzeit des vorliegenden Vertrages beschränktes Nutzungsrecht, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen und hat das Recht des Zugangs und der vertragsgemäßen Nutzung der jeweiligen Services für den internen Gebrauch zu Geschäftszwecken. Die Nutzungsrechte sind nicht übertragbar und nicht ausschließlich.

5.2. Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass ihm bzw. seinen Anwendern zugeordnete Nutzungs- und Identifikationsberechtigungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt sind. Sollten dennoch unberechtigte Dritte Zugriff erlangen, so hat der Vertragspartner dies unverzüglich an Sawayo/Infoniqa zu melden.

5.3. Der Vertragspartner stellt sicher, dass die angebotenen Services in keiner Weise missbräuchlich genutzt werden, insbesondere werden keine Daten mit rechtswidrigen Inhalten übermittelt. Ebenfalls bestätigt der Vertragspartner, dass er keinerlei Daten unbefugt abruft oder auf der Software, welche von Sawayo/Infoniqa oder ihren Subunternehmern betrieben wird, eingreift oder eingreifen lässt oder in Netzwerke der Sawayo/Infoniqa oder ihrer Subunternehmer unbefugt eindringt.

5.4. Sawayo/Infoniqa ist berechtigt, Zugänge des Vertragspartners zum jeweiligen Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn der Verdacht vorliegt, dass der Vertragspartner gegen diese AGB, den Vertrag und/oder gegen geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn Sawayo/Infoniqa ein berechtigtes Interesse an der Sperrung hat (beispielsweise IT-Wartung, Cyberangriffe, drohende Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners, Zahlungsverzug, etc.). Bei einer möglichen Sperrung wird Sawayo/Infoniqa vorab die Interessen des Vertragspartners angemessen würdigen und berücksichtigen und bei Möglichkeit vorab schriftlich androhen. Im Einzelfall und bei Gefahr im Verzug kann dies auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Der Anspruch der Sawayo/Infoniqa auf Vergütung für Services bleibt während der Sperrung unberührt bestehen.

5.5. Die Services dürfen nur durch den Vertragspartner und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Vertragspartner darf während der Laufzeit des Vertrages auf die jeweiligen Services zugreifen und die vereinbarten Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Sawayo/Infoniqa-Software, den zugehörigen IT-Services oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen erhält der Vertragspartner nicht. Jede weitergehende Nutzung der Services bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Sawayo/Infoniqa. Sawayo/Infoniqa behält sich alle Rechte an Arbeitsergebnissen, Marken, Know-how und sonstigen gewerblichen Schutzrechten vor, die für die jeweiligen Services bestehen bzw. die im Zusammenhang mit der Nutzung der Services entstehen.

5.6. Insbesondere ist es dem Vertragspartner nicht erlaubt, über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus Services in Anspruch zu nehmen oder diese generell von Dritten nutzen zu lassen oder zugänglich zu machen. Jegliche weitere Verwertung ist dem Vertragspartner untersagt.

6. Subunternehmer

Sawayo/Infoniqa ist berechtigt, für (Teile der) Services geeignete, fachkundige Subunternehmer zu beauftragen. Dazu zählen ebenfalls Unterstützungsleistungen anderer Unternehmen der Infoniqa-Gruppe. Etwaige Erfüllungs- und Haftungsansprüche können jedoch ausschließlich gegenüber der Sawayo/Infoniqa geltend gemacht werden.

7. Mitwirkung des Vertragspartners

7.1. Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass alle für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Services erforderlichen Mitwirkungsleistungen zeitgerecht und vollständig erbracht werden. Weiters müssen Mitarbeitende des Vertragspartners, welche die Leistungserbringung für den Vertragspartner begleiten, zu den vereinbarten Zeiten verfügbar sein und diese Mitarbeitenden müssen dementsprechend geschult, ausgebildet und erfahren sein.

7.2. Dem Vertragspartner ist es untersagt, Mechanismen, Software oder sonstige Skripte in Verbindung mit der Nutzung der SaaS-Dienstleistungen zu verwenden, die die Funktionalität oder die Erreichbarkeit der Software beeinträchtigen oder von Sawayo/Infoniqa erstellte und verwaltete Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu überschreiben.

7.3. Werden die Mitwirkungspflichten des Vertragspartners nicht oder nicht ausreichend erbracht, ist Sawayo/Infoniqa von der Leistungspflicht ganz oder teilweise insoweit befreit, wie Sawayo/Infoniqa auf die jeweilige Mitwirkung angewiesen ist. Sollte dadurch ein Mehraufwand für Sawayo/Infoniqa entstehen, wird dieser gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt; mögliche weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

7.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei jeder Nutzung, welche über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht, Sawayo/Infoniqa unverzüglich zu informieren (insbesondere, wenn der vereinbarte Leistungsumfang überschritten wird). Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, eine Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen, welche ebenfalls die zusätzliche Nutzung und die zusätzliche Vergütung hierfür ausweist (rückwirkend ab dem Tag der entstandenen Überschreitung). Sawayo/Infoniqa ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, die Einhaltung des Leistungsumfangs zu überprüfen.

7.5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen unverzüglich und so präzise wie möglich an Sawayo/Infoniqa zu melden.

7.6. Der Vertragspartner ist alleinig dafür verantwortlich, Unterlagen in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsnormen aufzubewahren.

7.7. Der Vertragspartner ist für die Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der gelieferten Informationen alleinig verantwortlich. Ebenso ist der Vertragspartner für die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Kommunikationsverbindungen, die von diesem genutzt werden, gemäß der Bestimmungen der AGB verantwortlich.

7.8. Sawayo/Infoniqa leistet für den Vertragspartner weder rechtliche, buchhalterische oder steuerliche Beratungstätigkeiten; er ist alleinig selbst dafür verantwortlich.

8. Vergütung

8.1. Der Vergütungsanspruch entsteht mit Abschluss des Vertrags und richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Registrierung geltenden Leistungs- und Preisbeschreibung in der Software. Im Falle der Gewährung eines kostenfreien Testzeitraums fällt für die Dauer des Testzeitraums keine Vergütung an. Die Höhe der Vergütung bemisst sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang in Verbindung mit dem gewählten Berechnungszyklus (idR monatlich oder jährlich) und ist im Voraus zu entrichten. Die Nutzung der Services wird überwacht und aufgezeichnet, um den tatsächlichen Verbrauch im Rahmen eines Pay-per-Use-Modells zu erfassen. Die abweichende Vergütung für die Mehr- oder Mindernutzung der Services gemäß dem Pay-per-Use-Modell wird im darauffolgenden Monat nach Ablauf der gewählten Laufzeit in Rechnung gestellt oder gutgeschrieben. Ein etwaiges Guthaben aus einer Vorperiode wird im nächsten Berechnungszyklus angerechnet; eine Auszahlung des Guthabens erfolgt nicht, auch nicht bei Kündigung des Vertrags.

8.2. Zusätzliche Dienstleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden entweder monatlich oder nach Abschluss der durchzuführenden Aktivitäten, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt, vergütet. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des vereinbarten Stundensatzes oder einer Pauschale. Wenn keine spezifische Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, gelten die Standard-Stundensätze von Sawayo/Infoniqa.

8.3. Alle Preise sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart, in Euro und zuzüglich der jeweils vom Vertragspartner zu tragenden gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe zu verstehen.

8.4. Sämtliche Rechnungen sind ohne jeden Abzug binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, zu bezahlen. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem das Geld am Konto der Sawayo/Infoniqa eingeht.

8.5. Der Vertragspartner hat nach Erhalt der Rechnung eine Frist von 10 Tagen, um schriftlich die erhaltene Rechnung bei Sawayo/Infoniqa zu beeinspruchen und etwaige Unstimmigkeiten oder Fehler zu beanstanden. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher Widerspruch seitens des Vertragspartners, gilt die Rechnung als akzeptiert und verbindlich. Widersprüche gegen die Rechnung nach Ablauf der oben genannten 10-Tage-Frist werden vom Unternehmen nicht berücksichtigt, es sei denn, es liegt ein nachweisbarer Irrtum oder eine offensichtliche Unrichtigkeit vor.

8.6. Einmalige Dienst- oder Werkleistungen, insbesondere im Rahmen der gegebenenfalls erforderlichen Implementierung der Services, die der Vertragspartner wünscht, die aber nicht zu den im Vertrag vereinbarten Services gehören, wird Sawayo/Infoniqa auf Basis einer gesonderten Vereinbarung in Rechnung stellen. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung wird Sawayo/Infoniqa gemäß der jeweils gültigen Preisliste eine Rechnung stellen.

8.7. Sawayo/Infoniqa behält sich das Recht vor, Preise der Produkte bzw. Leistungen und Services anzupassen, um etwa veränderten Marktbedingungen, steigenden Lohnkosten, erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten oder anderer Faktoren Rechnung zu tragen. Sawayo/Infoniqa wird dem Vertragspartner die Änderung spätestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen.

8.8. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8.9. Bei verspäteter Zahlung werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche bleibt unberührt.

9. Leistungsmängel

9.1. Ein Mangel der Services liegt vor, wenn diese nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit oder Funktionalität aufweisen. Soweit die Beschaffenheit nicht oder nicht detailliert vereinbart wurde, ist nach den gesetzlichen Regelungen zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

9.2. Mängel bezogen auf die vertraglich vereinbarten Services hat der Vertragspartner unverzüglich und schriftlich unter Angabe der ihm bekannten und vorliegenden Informationen zu melden. Die Mängel sind ausführlich zu beschreiben, sodass die Mängelbeseitigung dementsprechend erleichtert wird. Weiters hat der Vertragspartner Feststellungen bezogen auf die Mängel zu treffen, welche die Feststellung von Ursachen erleichtern.

9.3. Stellt sich heraus, dass ein Mangel nicht vorliegt bzw. die Störung des Services nicht von Sawayo/Infoniqa zu vertreten ist, so ist Sawayo/Infoniqa nicht zu einer möglichen Abänderung verpflichtet. Sollte das Service dennoch abgeändert werden, so ist der Vertragspartner verpflichtet, die dafür entstehenden Kosten zu übernehmen.

9.4. Sawayo/Infoniqa kann Mängel der Services nach eigener Wahl durch Beseitigung, Umgehung oder Ersatzverschaffung beheben. Schließt Sawayo/Infoniqa die Mängelbehebung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgreich ab, so hat der Vertragspartner Sawayo/Infoniqa eine weitere angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Vertragspartner eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen oder den Vertrag kündigen. Ist eine Nachfristsetzung unzumutbar, kann diese entfallen.

9.5. Eine Minderung der laufenden Vergütung für die Services ist nur zulässig, wenn die Minderungsforderung unstrittig ist oder rechtskräftig festgellt wurde.

9.6. Sollte der Vertragspartner ohne Zustimmung durch Sawayo/Infoniqa Änderungen an den Services vornehmen und dadurch Mängel verursachen, hat der Vertragspartner keine wie immer gearteten Ansprüche auf Mängelbehebung. Sollte der Vertragspartner in solchen Fällen eine Mängelbeseitigung wünschen, werden die Kosten demensprechend gesondert in Rechnung gestellt.

10. Haftung

10.1. Sawayo/Infoniqa haftet für Schäden, die dem Vertragspartner durch die Nutzung der Services entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.2. Die Haftung für Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.

10.3. Im Übrigen haftet Sawayo/Infoniqa nur für Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. Hauptleistungspflichten beruhen. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist der Schaden, den Sawayo/Infoniqa bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder den Sawayo/Infoniqa bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge einer nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Services typischerweise zu erwarten sind. Schäden sind jedoch jedenfalls mit EUR 50.000,- pro Schadensfall begrenzt.

10.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen der Sawayo/Infoniqa bzw. für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter und Organe der Sawayo/Infoniqa.

10.5. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist für Services ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Überlassung. Diese Gewährleistungsfrist gilt unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen und schließt die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nach Ablauf der einjährigen Frist aus. Die Erweiterung des Einsatzumfangs löst keine neue Gewährleistungsfrist aus.

10.6. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr und die Frist beginnt, soweit nicht anders bestimmt, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Dies gilt nicht für Ansprüche gemäß Abs 1.

11. Geheimhaltung & Datenschutz

11.1. Die Vertragsparteien sichern zu, vertrauliche Informationen (bezeichnet Informationen über den Inhalt der Verträge sowie alle Informationen, die einer Vertragspartei von der jeweils anderen Vertragspartei zugänglich gemacht werden und alle Informationen und Erkenntnisse, die eine Vertragspartei durch oder im Rahmen der Zusammenarbeit mit der anderen Vertragspartei gemäß diesem Vertrag gewinnen konnte und die nicht bereits in legaler Weise und ohne Verletzung von Vertraulichkeitsvereinbarungen öffentlich geworden sind) vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Zusammenarbeit mit der jeweils anderen Vertragspartei zu verwenden.

11.2. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen,

- die einer Vertragspartei im Zeitpunkt, zu dem sie ihr von der anderen Vertragspartei zugänglich gemacht wurden, ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung bereits bekannt waren, oder

- die im Zeitpunkt, zu dem sie einer Vertragspartei von der anderen Vertragspartei zugänglich gemacht wurden, bereits öffentlich zugänglich waren oder ohne Verschulden der Vertragspartei später öffentlich zugänglich wurden, oder

- die eine Vertragspartei rechtmäßig von einem Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung erhalten hat, oder

- bei denen die andere Vertragspartei durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Vertragspartei ausdrücklich auf die Vertraulichkeit verzichtet hat.

11.3. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt ferner nicht, soweit eine Vertragspartei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet ist. Bei einer solchen eventuellen Verpflichtung zur Offenlegung wird die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

11.4. Sawayo/Infoniqa ist berechtigt, auf die Vertragsbeziehung zum Vertragspartner in geeigneter Form in Broschüren und Publikationen (bspw. Referenzlisten) hinzuweisen, dies schließt die Nutzung des Firmenlogos des Vertragspartners mit ein. Sollte der Vertragspartner damit nicht einverstanden sein, wird er Sawayo/Infoniqa entsprechend darauf schriftlich oder in Textform hinweisen.

11.5. Für den Fall eines Verstoßes des Vertragspartners gegen die Verpflichtung der hierin geregelten Pflicht zur Vertraulichkeit verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung einer angemessenen, von Sawayo/Infoniqa zu bestimmenden und vom zuständigen Gericht überprüfbaren Vertragsstrafe, und zwar unbeschadet der Geltendmachung weitergehender Ansprüche (insbesondere Schadensersatzansprüche) durch Sawayo/Infoniqa. Die Haftung entfällt, wenn Nachweis erbracht wird, dass Verschulden nicht beim Vertragspartner liegt.

11.6. Die Geltendmachung von darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt.

11.7. Der Vertragspartner ist ferner für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten seiner Mitarbeitenden und der sonstigen Betroffenen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Sawayo/Infoniqa verantwortlich. Sawayo/Infoniqa wird die personenbezogenen Daten des Vertragspartners nur im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten.

11.8. Mit Vertragsabschluss wird zwischen den Vertragsparteien der als Anlage 1 zu den AGB beigefügte Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. Die Anlage 1 kann unter www.sawayo.de/auftragsverarbeitung eingesehen werden.

12. Laufzeit & Beendigung

12.1. Für das Vertragsverhältnis gilt eine Mindestlaufzeit entsprechend der Dauer des gewählten Berechnungszyklus (in der Regel monatlich oder jährlich), die mit dem Abschluss des Vertrages bzw. mit Umstellung auf einen anderen Berechnungszyklus beginnt. Der Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Mindestvertragsdauer in der Software gekündigt werden; ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um die Mindestlaufzeit oder einen anderen, neu gewählten Berechnungszyklus.

12.2. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Vertragsparteien stets vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn Tatsachen gegeben sind, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages einer Vertragspartei nicht mehr zugemutet werden kann. Basiert diese Situation auf der Verletzung einer vertraglichen Pflicht einer Vertragspartei, so ist vorab grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des wichtigen Grundes zu setzen.

12.3. Sawayo/Infoniqa ist zur Kündigung aus wichtigem Grund stets berechtigt, sollte der Vertragspartner mit der Zahlung zumindest 30 Tage im Verzug sein. Eine Nachfristsetzung entfällt.

12.4. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, (i) enden sämtliche Nutzungs- und sonstigen Rechte, die dem Vertragspartner im Rahmen des Vertragsverhältnisses erteilt wurden; (ii) sind alle vertraulichen Informationen gemäß des Vertragsverhältnisses von jeder Vertragspartei auf Aufforderung der jeweils anderen Vertragspartei in einem lesbaren Datenformat zurückzustellen, sofern dies technisch möglich ist; und (iii) werden sämtliche Vergütungen sofort zur Zahlung fällig.

12.5. Der Vertragspartner ist vor Beendigung des Vertrages selbstständig dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihm benötigten Daten spätestens bei Beendigung gesichert und auf ein System des Vertragspartners transferiert werden. Nach Beendigung wird Sawayo/Infoniqa die Daten entsprechend gesetzlicher Bestimmungen löschen.

12.6. Sawayo/Infoniqa behält sich vor, dem Vertragspartner einen kostenfreien Testzeitraum anzubieten. Der Vertragspartner kann bis zum Ende des vereinbarten Testzeitraums das Nutzungsverhältnis jederzeit kündigen oder (soweit verfügbar) ein von Sawayo/Infoniqa angebotenes Leistungspaket auswählen. Sollte keine Kündigung oder Paketauswahl bis zum Ende des Testzeitraums erfolgen, so wird nach Ende des Testzeitraums das Benutzerkonto inaktiv geschaltet.

13. Sonstige Bestimmungen

13.1. Als Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen wird der Sitz der diesen Vertrag abschließenden Gesellschaft vereinbart.

13.2. Sawayo/Infoniqa ist jederzeit bereit, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Vertragspartner auf andere Unternehmen der Infoniqa-Gruppe zu übertragen.

13.3. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Etwaige Geschäftsbedingungen, auf welche unter Umständen in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder anderen Dokumenten des Vertragspartners verwiesen werden, sind ungültig.

13.4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Die telekommunikative Übermittlung von Erklärungen, insbesondere per E-Mail, ist hierfür ausreichend, sofern die übermittelten Erklärungen von befugten Mitarbeitenden versendet werden.

13.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder des Vertragsverhältnisses nichtig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so sind diese nicht anzuwenden. Dies berührten Gültigkeit und Rechtswirksamkeit aller anderen Vertragsbestimmungen nicht. Anstelle der nicht anwendbaren Bestimmungen hat zu gelten, was im Hinblick auf Inhalt und Bedeutung der Bestimmung dem Willen der Vertragsparteien am besten entspricht.

13.6. Auf den Vertrag bzw. das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) anzuwenden, in dem die den Vertrag abschließende Infoniqa-Gesellschaft ihren Sitz hat. Die Anwendung der Regeln des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen, soweit sie zur Anwendung ausländischen Rechts führen würde. Die Vertragsparteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit des zuständigen Gerichtes, in dem die den Vertrag abschließende Infoniqa-Gesellschaft ihren Sitz hat.