Werkstudent Arbeitszeit - Das gilt es zu beachten

Stempeluhr, Zeit erfassen

Bei der Beschäftigung von Werkstudierenden ist besonders die Einhaltung der Arbeitszeitobergrenze von 20 Stunden während der Semesterzeit von Bedeutung. Ein System zur genauen Arbeitszeiterfassung ist unabdingbar und schützt vor rechtlichen Konsequenzen. Arbeitszeitkonten tragen dazu bei, die Flexibilität von Werkstudenten dennoch zu erhalten. Was du als ArbeitgeberIn oder StudentIn sonst noch beachten musst, erfährst du hier.

Inhalt

Arbeitszeiterfassung: Besonders wichtig bei Studierenden

Die Arbeitszeiterfassung für Werkstudenten orientiert sich im Wesentlichen an den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben. Darüberhinaus müssen Arbeitgebende die spezifischen Regelungen für Werkstudierende beachten, wie etwa die Begrenzung auf 20 Stunden während der Vorlesungszeit. Dies dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch dem Schutz der Studierenden, damit diese ihr Studium nicht vernachlässigen. Prüfungen gehen regelmäßig in genau diese Richtung, insbesondere, wenn Stundensätze vereinbart sind, die über dem Durchschnitt liegen.

Grundlegende Anforderungen

  • Arbeitszeiterfassungssystem: ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer MitarbeiterInnen zu erfassen. Dies kann über digitale Zeiterfassungssysteme, Stempeluhren oder handschriftliche Stundenzettel erfolgen. Wichtig ist, dass die Erfassung lückenlos und nachvollziehbar ist und insgesamt gesetzeskonform. Mit der digitalen Arbeitszeiterfassung von Sawayo bist du auf der sicheren Seite.
  • Dokumentation: Die Arbeitszeiten müssen genau dokumentiert werden, inklusive Beginn, Ende und Pausenzeiten der täglichen Arbeitszeit. Dies dient auch dem Nachweis der Einhaltung der werkstudentenspezifischen Regelungen.

Spezifische Anforderungen für Werkstudenten

  • 20-Stunden-Regel: Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudenten nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit muss dies deutlich ausweisen können.
  • Vollzeitbeschäftigung in den Semesterferien: In den Semesterferien dürfen Werkstudenten auch einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Auch hier muss es ein nachvollziehbares System zur Zeiterfassung der studentischen Mitarbeitenden geben, um die Einhaltung dieser Regelung zu dokumentieren.

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Beispiele und Anwendungsfälle

  • Verrechnung von Stunden: Angenommen, ein Werkstudent arbeitet in einer Woche 22 Stunden, was die 20-Stunden-Grenze überschreitet. In diesem Fall könnte die Mehrarbeit auf ein Arbeitszeitkonto gebucht werden, um in einer anderen Woche, in der weniger als 20 Stunden gearbeitet wird, verrechnet zu werden. Dies muss im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Arbeitszeit erfolgen.
  • Beispiel Arbeitszeitkonto: Ein Werkstudent arbeitet regelmäßig 18 Stunden pro Woche. In der Prüfungszeit reduziert er seine Arbeitszeit auf 10 Stunden pro Woche. Die Differenz von 8 Stunden pro Woche könnte auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt und in den Semesterferien abgebaut werden, solange die Gesamtarbeitszeit die gesetzlichen Maximalgrenzen nicht überschreitet.

Hinweise zur Umsetzung

  • Flexibilität und Planung: Arbeitszeitkonten bieten eine Möglichkeit, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten und an das Studium anzupassen. Die genaue Handhabung sollte zwischen ArbeitgeberIn und WerkstudentIn transparent kommuniziert und vereinbart werden.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Die Einrichtung von Arbeitszeitkonten und die Verrechnung von Stunden müssen im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und den Bestimmungen zur Werkstudentenbeschäftigung, stehen.
  • Genauigkeit und Kontrolle: Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass die Arbeitszeit korrekt erfasst und regelmäßig kontrolliert wird. Überschreitungen der Arbeitszeitgrenzen müssen vermieden werden, um rechtliche Konsequenzen auszuschließen. Bei Unklarheiten oder regelmäßigen Überschreitungen sollte proaktiv gehandelt werden, beispielsweise durch eine Anpassung der Arbeitszeit oder durch Beratung des Werkstudenten.

Durch den Einsatz von Arbeitszeitkonten und eine genaue Dokumentation der Arbeitszeiten können sowohl die Flexibilität im Studium unterstützt als auch die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgebende als auch Werkstudenten sich der Anforderungen und Möglichkeiten bewusst sind und diese entsprechend umsetzen.

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