Elternzeit – Antrag, Länge, Fristen

Vater in Elternzeit

Um eine familienfreundliche Gesellschaft zu fördern, die kindliche Entwicklung zu unterstützen, die Geschlechtergerechtigkeit zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, gibt es die Elternzeit. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zu Anspruch, Antrag, Versicherungen, Gehalt und den Möglichkeiten zur Kürzung oder Verlängerung.

Inhalt

Definition – Was ist die Elternzeit?

Wer sich überlegt, eine Familie zu gründen, stößt früher oder später auf das Thema Elternzeit. Eltern können diese in Anspruch nehmen, um sich nach der Geburt oder Adaption eines Kindes der Betreuung und Erziehung des Kindes zu widmen.

Während der Elternzeit müssen die Eltern nicht arbeiten, das Arbeitsverhältnis bleibt während dieser Zeit aber bestehen. Auch genießen Eltern einen besonderen Kündigungsschutz. So können sich Eltern ohne finanzielle Sorgen oder Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes um ihre Kinder kümmern.

Nach der Elternzeit haben Eltern einen Anspruch auf Rückkehr zu ihrer Tätigkeit. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen dann sicherstellen, dass sie die rückkehrenden Eltern gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarung beschäftigen.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Grundsätzlich haben alle Elternteile, die in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis stehen Anspruch auf Elternzeit. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder die Art des Arbeitsvertrages – befristet oder unbefristet – spielen dabei keine Rolle. Auch Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Auszubildende sowie nebenbei arbeitende Studierende und SchülerInnen können Elternzeit in Anspruch nehmen.

Der Anspruch auf Elternzeit betrifft dabei nicht nur leibliche Eltern: Wer ein Kind adoptiert oder in Pflege nimmt, kann sich zu dessen Erziehung ebenfalls Elternzeit nehmen. Der Anspruch beginnt dann mit Aufnahme des Kindes.

Folgende Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf Elternzeit:

  • Wohnsitz in Deutschland: Nur wer in Deutschland wohnt oder den gewöhnlichen Aufenthalt dort hat, kann Elternzeit beantragen.
  • Gemeinsame Haushaltsführung: Wer in Elternzeit gehen möchte, muss mit dem Kind im selben Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen.
  • Fristgerechter Antrag: Elternzeit muss fristgerecht beim Arbeitgeber beantragt werden – mindestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit.

Eltern, die selbstständig oder arbeitslos sind, haben keinen Anspruch auf Elternzeit. Sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld beziehen.

Wie lange dauert die Elternzeit?

Bis zu drei Jahre Elternzeit kann sich jeder Elternteil pro Kind nehmen – bis das Kind sein achtes Lebensjahr vollendet hat.

Die gesamte Elternzeit können Eltern dabei in drei Zeitabschnitte aufteilen. Stimmt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zu, ist auch eine Verteilung auf mehr als drei Zeitabschnitte möglich.

Bis zu 24 Monate der Elternzeit können Mütter und Väter auf den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen. Eine Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers ist dabei nicht erforderlich. Diese Regelung erlaubt es den Eltern, einen Teil der Elternzeit später zu nehmen, beispielsweise um das Kind bei der Einschulung zu unterstützen.

Liegt der dritte Abschnitt der Elternzeit ausschließlich zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes, können Arbeitgebende diesen dritten Abschnitt ablehnen – allerdings nur aus dringenden betrieblichen Gründen.

Anmeldefristen für die Elternzeit

Bei der Anmeldung der Elternzeit müssen Eltern bestimmte Fristen einhalten, die sich je nach Alter des Kindes unterscheiden.

Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes:

  • Spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn müssen Mütter oder Väter ihre Elternzeit beim Arbeitgeber schriftlich anmelden.
  • Beispiel: Möchte ein Elternteil ab dem 1. Januar in Elternzeit gehen, muss der Antrag spätestens am 12. November des Vorjahres beim Arbeitgeber eingehen.

Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes:

  • Wer Elternzeit in den Zeitraum nach dem dritten Geburtstag des Kindes übertragen möchte, muss diese spätestens 13 Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber anmelden.
  • Beispiel: Soll die Elternzeit ab dem 1. Januar beginnen, muss der Antrag spätestens am 1. Oktober des Vorjahres beim Arbeitgeber eingehen.

Elternzeit beantragen – So geht’s

Wer in Elternzeit gehen möchte, muss das dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen.

Mit folgenden Schritten meldest du deine Elternzeit korrekt an:

  • Reiche den Antrag auf Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber ein. Eine mündliche Mitteilung oder eine E-Mail reichen nicht aus.
  • Beachte die Anmeldefristen zur Anmeldung der Elternzeit.
  • Der Antrag auf Elternzeit muss folgenden Inhalt enthalten:
    • Name und Anschrift des Empfängers
    • Name und Anschrift des Absenders
    • Ort und Datum
    • Voraussichtlicher Geburtstermin des Kindes / Name und Geburtsdatum des Kindes
    • Zeitraum der Elternzeit: Genaue Angabe, wann die Elternzeit beginnen und enden soll. Hier kannst du auch angeben, ob du die Elternzeit in mehreren Abschnitten nehmen möchtest.
    • Erklärung, dass du dein Kind selbst betreuen und erziehen wirst.
    • Bitte zur Bestätigung des Erhalts des Antrags.
    • Unterschrift

Der Arbeitgeber muss den Erhalt der Mitteilung schriftlich bestätigen. Eine Verlängerung des Zeitraums ist nach der Anmeldung problemlos möglich, eine Verkürzung oder ein Rücktritt von der Elternzeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Elternzeitantrag – Vorlage

Das Rad musst du nicht neu erfinden – verwende stattdessen unsere Textvorlage für eine korrekte Mitteilung zur Elternzeit:

Mitteilung zur Elternzeit

Sehr geehrte Frau / sehr geehrter Herr________,

hiermit möchte ich Sie über meine geplante Elternzeit informieren.

Der voraussichtliche Geburtstermin meines Kindes ist am __ __ ___. / Mein Kind ______________ wurde am __ __ ____ geboren.

Die Elternzeit soll vom __ __ ____ bis zum __ __ ____ dauern.

Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Kinder können das Leben ganz schön durcheinander bringen – zum Glück gibt es die Elternzeit

Gehalt während der Elternzeit

Während der Elternzeit erhalten Eltern kein Gehalt von ihrem Arbeitgeber. Sie können jedoch Elterngeld als finanzielle Unterstützung vom Staat beantragen.

Das Elterngeld beträgt mindestens 65 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes, maximal jedoch 1.800 Euro. Es gibt verschiedene Optionen und Modelle wie ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus, die es ermöglichen, die finanzielle Unterstützung den individuellen Bedürfnissen anzupassen.

Teilzeit in Elternzeit

Während der Elternzeit ist es möglich, in Teilzeit zu arbeiten. Bis zu 30 Stunden pro Woche sind dabei rechtlich möglich. Eltern können die Teilzeitarbeit für die gesamte Dauer der Elternzeit oder für einen bestimmten Zeitraum innerhalb der Elternzeit vereinbaren.

Der Antrag auf Teilzeitarbeit muss schriftlich gestellt werden und sollte mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Teilzeitarbeit beim Arbeitgeber eingehen.Der besondere Kündigungsschutz bleibt auch während der Teilzeitarbeit in Elternzeit bestehen.

Der Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit besteht nicht in kleinen Unternehmen mit weniger als 15 Angestellten. Hier können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Antrag ablehnen.

Abwesenheiten. Immer auf einen Blick.

Mitarbeiter beantragen ihre Abwesenheit in Sekunden. Du erteilst Freigaben und kannst den Resturlaub sofort einsehen. Behalte den Überblick und gewinne Zeit für dein Kerngeschäft.

Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Elternzeit

Während der Elternzeit bleiben Eltern umfassend versichert. Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bleibt bestehen. Die Beiträge werden in der Regel vom Staat übernommen.

Bei der Rentenversicherung wird Elternzeit berücksichtigt, sodass sich keine Nachteile für die spätere Rente ergeben. Für die Dauer der Elternzeit (bis zu drei Jahre) werden Rentenversicherungsbeiträge vom Staat gezahlt.

Privatversicherte müssen ihre Beiträge weiterzahlen, sollten aber ihre Versicherungsbedingungen überprüfen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die individuellen Versicherungsbedingungen zu informieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Kündigung während der Elternzeit

Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser stellt sicher, dass Eltern nicht ohne weiteres gekündigt werden kann. Der besondere Kündigungsschutz beginnt, sobald Eltern ihre Elternzeit anmelden, frühestens aber eine Woche vor der Anmeldefrist.

Bei Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes:

Der Kündigungsschutz beginnt frühestens acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit.

Bei Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes:

Der Kündigungsschutz beginnt frühestens 14 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit.

Nach der Elternzeit gilt der besondere Kündigungsschutz nicht mehr. Teilen Eltern ihre Elternzeit in mehrere Abschnitte auf, gilt der besondere Kündigungsschutz nicht zwischen diesen Abschnitten.

Der besondere Kündigungsschutz gilt auch für Eltern, die während ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeiten.

In folgenden Fällen können Arbeitgebende Eltern auch während der Elternzeit kündigen:

  • Bei Insolvenz
  • Bei einer teilweisen Stilllegung des Betriebes
  • In Kleinbetrieben, wenn ohne Ersatz der Betrieb nicht aufrecht erhalten werden kann
  • Bei schwerwiegendem Fehlverhalten, das eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen or Ausspruch der Kündigung die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde einholen. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam.

Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer selbst können auch während der Elternzeit ihre Arbeit kündigen. Hier gelten die üblichen Kündigungsfristen. Wer zum Ende der Elternzeit kündigen möchte, muss das mit einer Frist von drei Monaten erledigen.

Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Während der Elternzeit bleibt der arbeitsvertragliche Urlaubsanspruch grundsätzlich bestehen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben aber das Recht, den Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.

Beispiel: Anna bekommt ein Kind und nimmt sich ein volles Kalenderjahr Elternzeit. Ihr Arbeitgeber kann ihren Urlaubsanspruch für dieses Jahr vollständig kürzen.

Haben Eltern Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht vollständig genommen, bleibt der Resturlaub erhalten. Der Resturlaub kann nach der Elternzeit genommen werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen ihn im laufenden oder im darauffolgenden Kalenderjahr gewährend.

Arbeiten Eltern während der Elternzeit in Teilzeit, besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch, basierend auf der vereinbarten Teilzeitarbeit.

Der Urlaubsanspruch bleibt während der Elternzeit bestehen, kann aber vom Arbeitgeber rechtmäßig gekürzt werden.

Kürzung des Urlaubsanspruchs während der Elternzeit – Vorlage

Eine gesetzliche Verpflichtung, dass die Mitteilung zur Kürzung des Urlaubsanspruchs in einer bestimmten Form oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen muss, gibt es nicht. Dennoch sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Kürzung des Urlaubsanspruchs während der Elternzeit rechtzeitig schriftlich mitteilen. Dies sorgt für Klarheit und Transparenz und schafft Rechtssicherheit.

Mit folgender Textvorlage bist du auf der sicheren Seite:

Betreff: Mitteilung zur Kürzung des Urlaubsanspruchs während der Elternzeit

Sehr geehrte/r Frau/Herr_______

im Zusammenhang mit Ihrer Elternzeit vom [Beginn der Elternzeit] bis [Ende der Elternzeit] möchten wir Sie darüber informieren, dass gemäß § 17 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) Ihr Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt wird.

Da Sie für [Anzahl der Monate] Monate in Elternzeit sind, wird Ihr jährlicher Urlaubsanspruch für das Jahr [Jahr] entsprechend um [Anzahl der gekürzten Urlaubstage] Urlaubstage gekürzt. Ihr verbleibender Urlaubsanspruch für das Jahr [Jahr] beträgt somit [verbleibende Anzahl der Urlaubstage] Urlaubstage.

Sollten Sie noch Resturlaub aus dem Zeitraum vor Ihrer Elternzeit haben, bleibt dieser selbstverständlich bestehen und kann im Anschluss an Ihre Elternzeit genommen werden.

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Name des Ansprechpartners]

[Position]

[Kontaktinformationen]

Elternzeit verlängern

Wie viel Elternzeit frisch gebackene Eltern tatsächlich benötigen, um sich an die neue Situation zu gewöhnen, ist unterschiedlich. Das System der Elternzeit ist daher flexibel. Es ist möglich zu Beginnn erst einmal ein paar Monate Elternzeit zu beanspruchen und diese dann aus der Auszeit zu verlängern. Mütter oder Väter sollten dies frühzeitig den Arbeitgebenden mitteilen, damit diese planen können. Einen neuen Antrag müssen sie nicht stellen.

Elternzeit verkürzen

Während Eltern ihre Elternzeit ohne großen Aufwand verlängern können, ist die Verkürzung nicht ganz so einfach. Diese ist nur mit der Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers möglich. Arbeitgebende sind nicht verpflichtet, der Verkürzung zuzustimmen. Eine gute Kommunikation und eine frühzeitige Anfrage sind daher wichtig.

Auch der Antrag auf Verkürzung der Elternzeit sollte schriftlich gestellt werden. Darin sollten Eltern den gewünschten Endzeitpunkt der Elternzeit klar angeben und die Gründe der Verkürzung darlegen.

In folgenden Fällen ist eine Verkürzung der Elternzeit auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich:

  • Mütter, die während ihrer Elternzeit nochmal schwanger werden, können ihre Elternzeit vorzeitig beenden, um in den Mutterschutz zu gehen. In diesem Fall benötigen Mütter nicht die Zustimmung der Arbeitgebenden – Mütter sollten aber frühzeitig darüber informieren.
  • Auch Väter können die vorzeitige Beendigung der Elternzeit beantragen, wenn ein weiteres Kind erwartet wird. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können den Antrag nur innerhalb von vier Wochen und nur aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.
  • In besonderen Härtefällen können Eltern ebenfalls die vorzeitige Beendigung der Elternzeit beantragen. Ein Härtefall kann sich etwa aus einer schweren Krankheit, einer Behinderung oder dem Tod eines Elternteils oder eines Kindes ergeben. Auch wenn die wirtschaftliche Existenz durch die Elternzeit gefährdet wird, ist eine Verkürzung der Elternzeit möglich. Auch in diesen Fällen können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Antrag nur innerhalb von vier Wochen und nur aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

Elternzeit bei Vätern – Immer noch eine Seltenheit

Elternzeit steht sowohl Müttern als auch Vätern zu. Beide Elternteile können sich jeweils drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen. Gebrauch davon machen allerdings die wenigsten:

Im Jahr 2021 befanden sich 45 Prozent der erwerbstätigen Mütter mit Kindern unter drei Jahren in Elternzeit. Demgegenüber stand nur rund drei Prozent erwerbstätige Väter (Quelle: statista). Die Last der Care-Arbeit ist nach wie vor auffallend ungleich verteilt.

Dabei profitieren sowohl Kinder als auch Väter von einer längeren Elternzeit der Männer. Laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) involvieren sich Väter nachhaltig stärker in der Familie, wenn sie von Anfang an Zeit mit ihren Kindern verbringen. Das wirkt sich wiederum positiv auf die kognitive und emotionale Entwicklung des Kindes aus.

Unternehmen können durch folgende Punkte Anreize für Väter schaffen, sich Elternzeit zu nehmen:

  • Flexible Arbeitsmodelle: Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, können es Vätern erleichtern, Elternzeit zu nehmen. Teilzeitmodelle und Gleitzeitregelungen sind ebenfalls hilfreich.
  • Vorbildfunktion von Führungskräften: Wenn Führungskräfte und männliche Kollegen in leitenden Positionen Elternzeit nehmen, setzt dies ein starkes Zeichen und ermutigt andere Väter, es ihnen gleichzutun.
  • Unternehmenskommunikation: Unternehmen sollten aktiv kommunizieren, dass sie die Elternzeit für Väter unterstützen und fördern. Positive Geschichten und Erfahrungsberichte von Vätern, die Elternzeit genommen haben, können in internen Mitteilungen oder auf der Unternehmenswebsite geteilt werden.
  • Förderung einer familienfreundlichen Kultur: Entscheidend ist eine Unternehmenskultur, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aktiv fördert. Dies umfasst die Akzeptanz und Unterstützung von Elternzeit sowohl für Mütter als auch für Väter.
  • Antidiskriminierung: Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung oder Benachteiligung von Mitarbeitern, die Elternzeit nehmen, sollten etabliert werden. Dazu gehört auch die Sicherstellung, dass Karrieremöglichkeiten durch die Inanspruchnahme von Elternzeit nicht beeinträchtigt werden.

Fazit

Elternzeit steht allen Eltern zu, die in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis stehen und ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. Jedes Elternteil kann sich dabei jeweils drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen und diese dabei in bis zu drei Zeitabschnitte aufteilen. Während der Elternzeit bleiben Eltern umfassend versichert. Die Beiträge werden in der Regel vom Staat übernommen. Auch genießen Eltern während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz. Nur in seltenen Ausnahmen können Arbeitgebende Mitarbeitende in Elternzeit kündigen.

Abwesenheiten. Immer auf einen Blick.

Mitarbeiter beantragen ihre Abwesenheit in Sekunden. Du erteilst Freigaben und kannst den Resturlaub sofort einsehen. Behalte den Überblick und gewinne Zeit für dein Kerngeschäft.

Disclaimer

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte unserer Internetseite (auch etwaige Rechtsbeiträge) lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieser Informationen kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle bereitgestellten Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

Du möchtest mehr erfahren?

Buche ein Gespräch mit einem unserer Produktexperten und erfahre, wie Sawayo dir deine Arbeitsweise erleichtert - oder starte einfach kostenlos.