Definition – Was ist die Elternzeit?
Wer sich überlegt, eine Familie zu gründen, stößt früher oder später auf das Thema Elternzeit. Eltern können diese in Anspruch nehmen, um sich nach der Geburt oder Adaption eines Kindes der Betreuung und Erziehung des Kindes zu widmen.
Während der Elternzeit müssen die Eltern nicht arbeiten, das Arbeitsverhältnis bleibt während dieser Zeit aber bestehen. Auch genießen Eltern einen besonderen Kündigungsschutz. So können sich Eltern ohne finanzielle Sorgen oder Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes um ihre Kinder kümmern.
Nach der Elternzeit haben Eltern einen Anspruch auf Rückkehr zu ihrer Tätigkeit. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen dann sicherstellen, dass sie die rückkehrenden Eltern gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarung beschäftigen.
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Grundsätzlich haben alle Elternteile, die in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis stehen Anspruch auf Elternzeit. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder die Art des Arbeitsvertrages – befristet oder unbefristet – spielen dabei keine Rolle. Auch Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Auszubildende sowie nebenbei arbeitende Studierende und SchülerInnen können Elternzeit in Anspruch nehmen.
Der Anspruch auf Elternzeit betrifft dabei nicht nur leibliche Eltern: Wer ein Kind adoptiert oder in Pflege nimmt, kann sich zu dessen Erziehung ebenfalls Elternzeit nehmen. Der Anspruch beginnt dann mit Aufnahme des Kindes.
Folgende Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf Elternzeit:
- Wohnsitz in Deutschland: Nur wer in Deutschland wohnt oder den gewöhnlichen Aufenthalt dort hat, kann Elternzeit beantragen.
- Gemeinsame Haushaltsführung: Wer in Elternzeit gehen möchte, muss mit dem Kind im selben Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen.
- Fristgerechter Antrag: Elternzeit muss fristgerecht beim Arbeitgeber beantragt werden – mindestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit.
Eltern, die selbstständig oder arbeitslos sind, haben keinen Anspruch auf Elternzeit. Sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld beziehen.
Wie lange dauert die Elternzeit?
Bis zu drei Jahre Elternzeit kann sich jeder Elternteil pro Kind nehmen – bis das Kind sein achtes Lebensjahr vollendet hat.
Die gesamte Elternzeit können Eltern dabei in drei Zeitabschnitte aufteilen. Stimmt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zu, ist auch eine Verteilung auf mehr als drei Zeitabschnitte möglich.
Bis zu 24 Monate der Elternzeit können Mütter und Väter auf den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen. Eine Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers ist dabei nicht erforderlich. Diese Regelung erlaubt es den Eltern, einen Teil der Elternzeit später zu nehmen, beispielsweise um das Kind bei der Einschulung zu unterstützen.
Liegt der dritte Abschnitt der Elternzeit ausschließlich zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes, können Arbeitgebende diesen dritten Abschnitt ablehnen – allerdings nur aus dringenden betrieblichen Gründen.
Anmeldefristen für die Elternzeit
Bei der Anmeldung der Elternzeit müssen Eltern bestimmte Fristen einhalten, die sich je nach Alter des Kindes unterscheiden.
Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes:
- Spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn müssen Mütter oder Väter ihre Elternzeit beim Arbeitgeber schriftlich anmelden.
- Beispiel: Möchte ein Elternteil ab dem 1. Januar in Elternzeit gehen, muss der Antrag spätestens am 12. November des Vorjahres beim Arbeitgeber eingehen.
Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes:
- Wer Elternzeit in den Zeitraum nach dem dritten Geburtstag des Kindes übertragen möchte, muss diese spätestens 13 Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber anmelden.
- Beispiel: Soll die Elternzeit ab dem 1. Januar beginnen, muss der Antrag spätestens am 1. Oktober des Vorjahres beim Arbeitgeber eingehen.
Elternzeit beantragen – So geht’s
Wer in Elternzeit gehen möchte, muss das dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen.
Mit folgenden Schritten meldest du deine Elternzeit korrekt an:
- Reiche den Antrag auf Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber ein. Eine mündliche Mitteilung oder eine E-Mail reichen nicht aus.
- Beachte die Anmeldefristen zur Anmeldung der Elternzeit.
- Der Antrag auf Elternzeit muss folgenden Inhalt enthalten:
- Name und Anschrift des Empfängers
- Name und Anschrift des Absenders
- Ort und Datum
- Voraussichtlicher Geburtstermin des Kindes / Name und Geburtsdatum des Kindes
- Zeitraum der Elternzeit: Genaue Angabe, wann die Elternzeit beginnen und enden soll. Hier kannst du auch angeben, ob du die Elternzeit in mehreren Abschnitten nehmen möchtest.
- Erklärung, dass du dein Kind selbst betreuen und erziehen wirst.
- Bitte zur Bestätigung des Erhalts des Antrags.
- Unterschrift
Der Arbeitgeber muss den Erhalt der Mitteilung schriftlich bestätigen. Eine Verlängerung des Zeitraums ist nach der Anmeldung problemlos möglich, eine Verkürzung oder ein Rücktritt von der Elternzeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Elternzeitantrag – Vorlage
Das Rad musst du nicht neu erfinden – verwende stattdessen unsere Textvorlage für eine korrekte Mitteilung zur Elternzeit:
Mitteilung zur Elternzeit
Sehr geehrte Frau / sehr geehrter Herr________,
hiermit möchte ich Sie über meine geplante Elternzeit informieren.
Der voraussichtliche Geburtstermin meines Kindes ist am __ __ ___. / Mein Kind ______________ wurde am __ __ ____ geboren.
Die Elternzeit soll vom __ __ ____ bis zum __ __ ____ dauern.
Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Gehalt während der Elternzeit
Während der Elternzeit erhalten Eltern kein Gehalt von ihrem Arbeitgeber. Sie können jedoch Elterngeld als finanzielle Unterstützung vom Staat beantragen.
Das Elterngeld beträgt mindestens 65 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes, maximal jedoch 1.800 Euro. Es gibt verschiedene Optionen und Modelle wie ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus, die es ermöglichen, die finanzielle Unterstützung den individuellen Bedürfnissen anzupassen.
Teilzeit in Elternzeit
Während der Elternzeit ist es möglich, in Teilzeit zu arbeiten. Bis zu 30 Stunden pro Woche sind dabei rechtlich möglich. Eltern können die Teilzeitarbeit für die gesamte Dauer der Elternzeit oder für einen bestimmten Zeitraum innerhalb der Elternzeit vereinbaren.
Der Antrag auf Teilzeitarbeit muss schriftlich gestellt werden und sollte mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Teilzeitarbeit beim Arbeitgeber eingehen.Der besondere Kündigungsschutz bleibt auch während der Teilzeitarbeit in Elternzeit bestehen.
Der Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit besteht nicht in kleinen Unternehmen mit weniger als 15 Angestellten. Hier können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Antrag ablehnen.